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Als Beilage (auch Beigabe) bezeichnet man Bestandteile von Gerichten. Sie geben einem Gericht neben der Zubereitungsart den bestimmenden Charakter. Damit ist Beilage der Gegenbegriff zur Hauptzutat, die oft aus Fleisch oder Fisch besteht. Die für die jeweilige Hauptzutat typische Beilage wird als Garnitur bezeichnet. Im Wiener Raum wird speziell bei Fleischgerichten auch der Begriff Zuspeise verwendet. Eine Beilage oder auch zwei machen ein Essen erst komplett. Und manchmal sind Beilagen so fein, dass sie sogar als Hauptgericht serviert werden. Hier finden Sie zahlreiche Rezept-Ideen für köstliche Beilagen. Diese Gerichte können Sie nach Lust und Laune kombinieren: |